Kraftfahrzeugversicherung


Auto und Motorrad

Das Auto – das wichtigste Fortbewegungsmittel in unserer Zeit!!!

Wie versichere ich mein Auto? Welche Versicherung brauche ich, und welche kann ich freiwillig abschließen?

Kraftfahrzeug – Haftpflicht
Diese Versicherung muss ich abschließen. Der Gesetzgeber verlangt, dass jedes Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Versicherungsschutz

Die Kfz- Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen (z.B. den berechtigten Fahrer des versicherten Fahrzeuges) vor begründeten und auch unbegründeten Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn durch den Gebrauch eines Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden , Sachen beschädigt oder zerstört werden, reine Vermögensschäden entstehen.

Versicherungssummen

Bei schweren Unfällen können die gesetzlichen Deckungssummen unzureichend sein. Wählen Sie daher die "unbegrenzte Deckung" (für Personenschäden jedoch max. 15 Mio. € je geschädigte Person). Dann können Sie sicher sein, dass Sie nicht zusätzlich mit Ihrem Privatvermögen in Anspruch genommen werden.

Beiträge

Für Landwirte und Beamte gibt es spezielle Tarife.
Weitere Beiträge können Sie sparen, wenn bestimmte fahrzeugbezogene oder individuelle Risikomerkmale vorliegen.

Schadenfreies Fahren wird belohnt!

Wenn Sie schadenfrei fahren, steigen Sie Jahr für Jahr in eine höhere Schadenfreiheitsklasse. Nach sieben schadenfreien Jahren zahlen Sie nur noch die Hälfte des Basisbeitrags. Den niedrigsten Beitragssatz mit 30% haben Sie nach 18 schadenfreien Jahren erreicht. Bei einem Versichererwechsel bleibt der Schadensfreiheitsrabatt erhalten.

Rabatt – Einstufung

Grundsätzlich wird der Versicherungsvertrag bei erstmaligem Abschluss einer Kraftfahrzeug – Haftpflichtversicherung in die Klasse 0 eingestuft (Beitragssatz bei Pkw 240%, bei Motorrädern 100%).

Sonderregelung für Fahranfänger

Wenn ein Versicherungsnehmer jedoch seit mindestens 3 Jahren einen gültigen EU- Führerschein besitzt, wird sein erster Kfz- Haftpflichtvertrag in SF ½ (Beitragssatz 140%) eingestuft. Für diese Sonderregelung genügt bereits ein Moped – Führerschein.

Sonderregelung für Zweitwagen

Zweitwagen können sofort in SF ½ (Beitragssatz 140%) eingestuft werden, wenn

auf den Versicherungsnehmer ein weiteres Auto zugelassen ist, das sich zu diesem Zeitpunkt in einer Schadenfreiheitsklasse befindet;
auf den Ehegatten oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft bereits ein Pkw zugelassen ist, der sich in einer Schadensfreiheitsklasse befindet; auf einen Elternteil des Versicherungsnehmers bereits ein bei der Gesellschaft versicherter Pkw zugelassen ist, der sich in einer SF- Klasse befindet. Der Versicherungsnehmer muss einen gültigen EU – Auto – bzw. Motorrad- Führerschein besitzen.

Unter bestimmten Vorraussetzungen sind weitere Rabatte möglich.

Warum sagen die Versicherer häufig: "Zahlen Sie Ihren Schaden doch besser selber!" ?

Denn wer z.B. nach 18 schadenfreien Kalenderjahren mit seinem Pkw einen Haftpflichtschaden verursacht, wird in die SF Klasse 10 zurückgestuft und zahlt im Folgejahr 45% des Beitrages. Werden zwei Haftpflichtschäden in einem Jahr verursacht, dann ist der Sturz in die SF Klasse 4 mit Beitragssatz 65% gewaltig.

Es werden 14 schadenfreie Jahre benötigt, um wieder in den Genuss des niedrigsten Beitragssatzes von 30% zu gelangen.

Bei kleineren Unfällen kann es daher günstiger sein, den Schaden selbst zu begleichen. Bis zu welchem Betrag die Selbstregulierung sinnvoll ist, können Sie der Beitragsrechnung entnehmen. Dabei brauchen Sie nicht einmal auf die professionelle Schadenregulierung durch den Versicherer zu verzichten! Wenn der Versicherer den Schaden bezahlt hat, haben Sie ein halbes Jahr Zeit, den Betrag zu erstatten.

Ihr Vertrag wird dann so behandelt, als sei der Unfall nicht passiert. Über Zahlungen bis 1000,- € werden Sie automatisch informiert.

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören.

Auf Wunsch kann unter bestimmten Vorraussetzungen eine Deckungserweiterung erfolgen.

Fahrzeugversicherung (Kasko)

Die Fahrzeugversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust eines Fahrzeuges entstehen.

Es gibt zwei Versicherungsarten:

Fahrzeug- Teilversicherung (Teilkasko)
Hier ist Ihr Fahrzeug versichert gegen

·  Brand, Explosion
·  Diebstahl
·  Entwendung, unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen
·  Raub (und unter besonderen Umständen auch Unterschlagung)
·  Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
·  Haarwildschäden (z.B. durch den Zusammenstoss mit einem Reh)
·  Bruchschäden (an der Verglasung – auch bei eigenem Verschulden)
·  Kurzschluss (Schäden, die an der Verkabelung durch Kurzschluss entstehen)

Fahrzeug- Vollversicherung (Vollkasko)
Vollkaskoschutz ist Komplettschutz

Denn:
Vollkasko schließt den Teilkaskoschutz ein
Außerdem sind versichert

·  Unfallschäden (z.B. bei einem selbstverschuldeten Unfall, Unfallflucht und dergleichen)

·  Mut- und böswillige Handlungen fremder Personen

Kein Versicherungsschutz besteht jedoch bei Fahren ohne Fahrerlaubnis oder wenn der Schadenfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, z.B. mit abgefahrenen Reifen.

Vollkasko oder Teilkasko? Wann sollten Sie welchen Versicherungsschutz wählen?

Wenn Ihr Auto ein kleines Vermögen wert ist, dass Sie Tag für Tag unbeschadet durch den immer dichter werdenden Verkehr bringen müssen, dann sichern Sie es mit einer Vollkasko optimal ab.

Durch eine Selbstbeteiligung von 300,- €, 650,. €, 1000,- € oder 2000,- € pro Schadenfall können Sie den Beitrag niedrig halten.

Grundsätzlich gilt: besser Vollkasko mit hoher Selbstbeteiligung als nur eine Teilkasko.

Außerdem gibt es in der Vollkaskoversicherung Schadenfreiheitsrabatt, in der Teilkaskoversicherung dagegen nicht. Der Beitrag für den umfassenden Vollkaskoschutz in einer hohen Schadenfreiheitsklasse ist daher nicht viel höher als der Beitrag für Teilkasko.

Mofa, Moped, Roller

Der fahrbare Untersatz gibt Ihnen die Bewegungsfreiheit, die Sie brauchen.

Allerdings müssen Sie nun doppelt und dreifach auf Sicherheit achten:

die anderer Verkehrsteilnehmer (Kfz- Haftpflicht)
die für Ihr Fahrzeug (Teilkaskoversicherung)
und die eigene Sicherheit (Unfallversicherung)

Kfz- Haftpflichtversicherung

Jedes Jahr zum 1. März benötigen Sie ein neues Versicherungskennzeichen. Mit dem Schild bezahlen Sie automatisch die Kfz- Haftpflichtversicherung. Wenn ein Mofafahrer einen Unfall verursacht, zahlt die Kfz- Versicherung die berechtigten Schadensersatzansprüche (aber nicht den eigenen Schaden). Auch ein Unfall, der von einem Mofa ausgeht, kann einen sehr hohen Schaden verursachen. Wenn Sie Versicherungsschutz mit "unbegrenzter Deckung" wählen, können Sie sicher sein, dass Ihre Versicherung im Schadenfall alle berechtigten Ansprüche des Geschädigten reguliert und Sie nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Die "unbegrenzte Deckung" ist nur geringfügig teurer als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestschutz und bei uns besonders preisgünstig.

Teilkaskoversicherung

Einen Diebstahl Ihres Fahrzeuges können Sie nie ganz ausschließen, auch dann nicht, wenn Sie es immer mit einem Bügelschloss sichern und stets darauf achten, dass das Lenkradschloss eingerastet ist. Die Teilkaskoversicherung ersetzt den Diebstahlschaden und darüber hinaus Schäden durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung und Zusammenstoss mit Haarwild.

Sie können diese Versicherung wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen. Wenn Sie sich für ein Selbstbeteiligung entscheiden, wird der Versicherungsschutz erheblich preiswerter.

Unfallversicherung

Als Mofafahrer sind Sie im Straßenverkehr erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt. Sie können durch Vorsicht und Umsicht Unglücksfälle vermeiden. Aber Sie müssen auch mit der Unvorsichtigkeit anderer Verkehrsteilnehmer rechnen.

Gerade für Mofa- oder Mopedfahrer ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.