Kraftfahrzeugversicherung
Auto und Motorrad
Das Auto – das wichtigste Fortbewegungsmittel in unserer Zeit!!!
Wie versichere ich mein Auto? Welche Versicherung brauche ich, und welche
kann ich freiwillig abschließen?
Kraftfahrzeug – Haftpflicht
Diese Versicherung muss ich abschließen. Der Gesetzgeber verlangt, dass
jedes Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
Versicherungsschutz
Die Kfz- Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und
mitversicherte Personen (z.B. den berechtigten Fahrer des versicherten
Fahrzeuges) vor begründeten und auch unbegründeten Schadenersatzansprüchen
Dritter, wenn durch den Gebrauch eines Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden ,
Sachen beschädigt oder zerstört werden, reine Vermögensschäden entstehen.
Versicherungssummen
Bei schweren Unfällen können die gesetzlichen Deckungssummen unzureichend
sein. Wählen Sie daher die "unbegrenzte Deckung" (für Personenschäden
jedoch max. 15 Mio. € je geschädigte Person). Dann können Sie sicher sein,
dass Sie nicht zusätzlich mit Ihrem Privatvermögen in Anspruch genommen
werden.
Beiträge
Für Landwirte und Beamte gibt es spezielle Tarife.
Weitere Beiträge können Sie sparen, wenn bestimmte fahrzeugbezogene oder
individuelle Risikomerkmale vorliegen.
Schadenfreies Fahren wird belohnt!
Wenn Sie schadenfrei fahren, steigen Sie Jahr für Jahr in eine höhere
Schadenfreiheitsklasse. Nach sieben schadenfreien Jahren zahlen Sie nur
noch die Hälfte des Basisbeitrags. Den niedrigsten Beitragssatz mit 30%
haben Sie nach 18 schadenfreien Jahren erreicht. Bei einem
Versichererwechsel bleibt der Schadensfreiheitsrabatt erhalten.
Rabatt – Einstufung
Grundsätzlich wird der Versicherungsvertrag bei erstmaligem Abschluss
einer Kraftfahrzeug – Haftpflichtversicherung in die Klasse 0 eingestuft
(Beitragssatz bei Pkw 240%, bei Motorrädern 100%).
Sonderregelung für Fahranfänger
Wenn ein Versicherungsnehmer jedoch seit mindestens 3 Jahren einen
gültigen EU- Führerschein besitzt, wird sein erster Kfz-
Haftpflichtvertrag in SF ½ (Beitragssatz 140%) eingestuft. Für diese
Sonderregelung genügt bereits ein Moped – Führerschein.
Sonderregelung für Zweitwagen
Zweitwagen können sofort in SF ½ (Beitragssatz 140%) eingestuft werden,
wenn
auf den Versicherungsnehmer ein weiteres Auto zugelassen ist, das sich zu
diesem Zeitpunkt in einer Schadenfreiheitsklasse befindet;
auf den Ehegatten oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft bereits
ein Pkw zugelassen ist, der sich in einer Schadensfreiheitsklasse
befindet; auf einen Elternteil des Versicherungsnehmers bereits ein bei der
Gesellschaft versicherter Pkw zugelassen ist, der sich in einer SF- Klasse
befindet. Der Versicherungsnehmer muss einen gültigen EU – Auto – bzw. Motorrad-
Führerschein besitzen.
Unter bestimmten Vorraussetzungen sind weitere Rabatte möglich.
Warum sagen die Versicherer häufig: "Zahlen Sie Ihren Schaden doch besser
selber!" ?
Denn wer z.B. nach 18 schadenfreien Kalenderjahren mit seinem Pkw einen
Haftpflichtschaden verursacht, wird in die SF Klasse 10 zurückgestuft und
zahlt im Folgejahr 45% des Beitrages. Werden zwei Haftpflichtschäden in
einem Jahr verursacht, dann ist der Sturz in die SF Klasse 4 mit
Beitragssatz 65% gewaltig.
Es werden 14 schadenfreie Jahre benötigt, um wieder in den Genuss des
niedrigsten Beitragssatzes von 30% zu gelangen.
Bei kleineren Unfällen kann es daher günstiger sein, den Schaden selbst zu
begleichen. Bis zu welchem Betrag die Selbstregulierung sinnvoll ist,
können Sie der Beitragsrechnung entnehmen. Dabei brauchen Sie nicht einmal
auf die professionelle Schadenregulierung durch den Versicherer zu
verzichten! Wenn der Versicherer den Schaden bezahlt hat, haben Sie ein
halbes Jahr Zeit, den Betrag zu erstatten.
Ihr Vertrag wird dann so behandelt, als sei der Unfall nicht passiert.
Über Zahlungen bis 1000,- € werden Sie automatisch informiert.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung gilt
für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich
des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören.
Auf Wunsch kann unter bestimmten Vorraussetzungen eine Deckungserweiterung
erfolgen.
Fahrzeugversicherung (Kasko)
Die Fahrzeugversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die
Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust eines Fahrzeuges entstehen.
Es gibt zwei Versicherungsarten:
Fahrzeug- Teilversicherung (Teilkasko)
Hier ist Ihr Fahrzeug versichert gegen
·
Brand, Explosion
·
Diebstahl
·
Entwendung, unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen
·
Raub (und unter besonderen Umständen auch Unterschlagung)
·
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
·
Haarwildschäden (z.B. durch den Zusammenstoss mit einem Reh)
·
Bruchschäden (an der Verglasung – auch bei eigenem Verschulden)
·
Kurzschluss (Schäden, die an der Verkabelung durch Kurzschluss entstehen)
Fahrzeug- Vollversicherung (Vollkasko)
Vollkaskoschutz ist Komplettschutz
Denn:
Vollkasko schließt den Teilkaskoschutz ein
Außerdem sind versichert
·
Unfallschäden (z.B. bei einem selbstverschuldeten Unfall, Unfallflucht und
dergleichen)
· Mut- und böswillige
Handlungen fremder Personen
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch bei Fahren ohne Fahrerlaubnis oder
wenn der Schadenfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde,
z.B. mit abgefahrenen Reifen.
Vollkasko oder Teilkasko? Wann sollten Sie welchen Versicherungsschutz
wählen?
Wenn Ihr Auto ein kleines Vermögen wert ist, dass Sie Tag für Tag
unbeschadet durch den immer dichter werdenden Verkehr bringen müssen, dann
sichern Sie es mit einer Vollkasko optimal ab.
Durch eine Selbstbeteiligung von 300,- €, 650,. €, 1000,- € oder 2000,- €
pro Schadenfall können Sie den Beitrag niedrig halten.
Grundsätzlich gilt: besser Vollkasko mit hoher Selbstbeteiligung als nur
eine Teilkasko.
Außerdem gibt es in der Vollkaskoversicherung Schadenfreiheitsrabatt, in
der Teilkaskoversicherung dagegen nicht. Der Beitrag für den umfassenden
Vollkaskoschutz in einer hohen Schadenfreiheitsklasse ist daher nicht viel
höher als der Beitrag für Teilkasko.
Mofa, Moped, Roller
Der fahrbare Untersatz gibt Ihnen die Bewegungsfreiheit, die Sie brauchen.
Allerdings müssen Sie nun doppelt und dreifach auf Sicherheit achten:
die anderer Verkehrsteilnehmer (Kfz- Haftpflicht)
die für Ihr Fahrzeug (Teilkaskoversicherung)
und die eigene Sicherheit (Unfallversicherung)
Kfz- Haftpflichtversicherung
Jedes Jahr zum 1. März benötigen Sie ein neues Versicherungskennzeichen.
Mit dem Schild bezahlen Sie automatisch die Kfz- Haftpflichtversicherung.
Wenn ein Mofafahrer einen Unfall verursacht, zahlt die Kfz- Versicherung
die berechtigten Schadensersatzansprüche (aber nicht den eigenen Schaden).
Auch ein Unfall, der von einem Mofa ausgeht, kann einen sehr hohen Schaden
verursachen. Wenn Sie Versicherungsschutz mit "unbegrenzter Deckung"
wählen, können Sie sicher sein, dass Ihre Versicherung im Schadenfall alle
berechtigten Ansprüche des Geschädigten reguliert und Sie nicht zusätzlich
in Anspruch genommen werden.
Die "unbegrenzte Deckung" ist nur geringfügig teurer als der gesetzlich
vorgeschriebene Mindestschutz und bei uns besonders preisgünstig.
Teilkaskoversicherung
Einen Diebstahl Ihres Fahrzeuges können Sie nie ganz ausschließen, auch
dann nicht, wenn Sie es immer mit einem Bügelschloss sichern und stets
darauf achten, dass das Lenkradschloss eingerastet ist. Die
Teilkaskoversicherung ersetzt den Diebstahlschaden und darüber hinaus
Schäden durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung und
Zusammenstoss mit Haarwild.
Sie können diese Versicherung wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung
abschließen. Wenn Sie sich für ein Selbstbeteiligung entscheiden, wird der
Versicherungsschutz erheblich preiswerter.
Unfallversicherung
Als Mofafahrer sind Sie im Straßenverkehr erhöhten Unfallgefahren
ausgesetzt. Sie können durch Vorsicht und Umsicht Unglücksfälle vermeiden.
Aber Sie müssen auch mit der Unvorsichtigkeit anderer Verkehrsteilnehmer
rechnen.
Gerade für Mofa- oder Mopedfahrer ist eine private Unfallversicherung
sinnvoll. Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
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